Europäische Patentstreitigkeiten sind derzeit eine sehr unbefriedigende Angelegenheit. Eine europäische Patentanmeldung beginnt mit einer zentralisierten Prüfung durch das Europäische Patentamt (EPA), aber dieser zentralisierte Ansatz endet nach der Erteilung, wenn die Anmeldung zu einem Bündel nationaler Patente in einer Reihe von ausgewählten Validierungsländern wird. Obwohl es ein neunmonatiges Zeitfenster für die zentralisierte Einreichung von Einsprüchen gegen ein erteiltes europäisches Patent beim EPA gibt, muss jede spätere Rechtsstreitigkeit vor nationalen Gerichten verhandelt werden. Das bedeutet, dass ein Inhaber eines europäischen Patents, der gegen einen potenziellen Patentverletzer vorgehen möchte, derzeit lediglich die Option hat, ein Gerichtsverfahren in dem jeweils relevanten Validierungsland einzuleiten. Ebenso hat jemand, der mit dem erteilten europäischen Patent eines Wettbewerbers nicht einverstanden ist und das neunmonatige Einspruchszeitfenster des EPA verpasst hat, im Moment nur die Möglichkeit, ein separates Nichtigkeitsverfahren vor dem jeweiligen nationalen Gericht in die Wege zu leiten. Es ist offensichtlich, dass diese Art von länderübergreifenden Rechtsstreitigkeiten hohe Kosten verursachen und in verschiedenen Rechtordnungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Allerdings sind Änderungen in Sicht in Form des Einheitlichen Patentgerichts (EPG).

Das EPG ist ein neues Gericht, das für die Mehrheit der EU-Länder ein einziges Gericht für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf europäische Patente bereitstellen wird. Das ist die größte Änderung betreffend die Durchsetzung europäischer Patente seit Jahrzehnten.Im Einklang mit der Errichtung des EPG wird Anmeldern eines europäischen Patents in Zukunft eine weitere Option bei der Wahl der Validierungsländer für ihr europäisches Patent zur Verfügung stehen. Derzeit kann ein erteiltes europäisches Patent in bestimmten Ländern nach Wahl des Anmelders validiert werden und wird danach zu einem Bündel separater Patente in diesen Ländern. Mit dem EPG kommt jedoch die neue Option, ein sogenanntes „europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ zu erhalten, das oft einfach als Einheitspatent bezeichnet wird. Ein Einheitspatent ist ein einzelnes Patentrecht, das mehrere EU-Länder abdeckt und unter die ausschließliche Zuständigkeit des EPG fällt.Boult Wade Tennant bietet mit Büros in Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen für Einheitspatente sowie europäische Patente und Patentanmeldungen.

Einige häufige Fragen zum EPG und zu Einheitspatenten werden weiter unten beantwortet, wenn Sie jedoch nähere Informationen hierzu benötigen, wenden Sie sich jederzeit gerne an Henning Erb oder Ihren derzeitigen Berater bei Boult Wade Tennant.

 

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